Ab 24.11.2021 gilt in ganz NRW 2G-Regel

An die Mitglieder der Badminton-Abteilung

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung vom 23.11.2021 macht auch für den Sport im Innenbereich ab dem 24. November 2021 die Vorgabe der 2G-Regel für alle Teilnehmer ab 16 Jahren (§ 4 Abs. 2 Nr. 3). Bis zum 16.01.2022 sind lt. Corona-Schutzverordnung vom 03.12.2021 auch Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt (§ 2 Abs. 8). Es können also ab 18 Jahren nur vollständig Geimpfte und Genesene am Training teilnehmen. Die Überprüfung der Impfnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber (§ 4 Abs. 6 Satz 1).

Da auch wir mit stichprobenhafter Überprüfung auf Einhaltung der Regeln rechnen müssen, ist jeweils vom Trainer der Impfstatus jedes Teilnehmers zu protokollieren und bei Bedarf vorzuzeigen. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden (§ 4 Abs. 6 Satz 2-4).

Personen, die den erforderlichen Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung des Trainings durch die für das Angebot verantwortlichen Personen auszuschließen (§ 4 Abs. 6 Satz 5). Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet.

Für alle Schüler bis einschließlich 15 Jahre gilt diese Regel nicht (§ 4 Abs. 3 Satz 6 und Abs. 7 Satz 2). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen

Die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln werden weiterhin empfohlen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.

Alle Ungeimpften sind also lt. NRW-Gesundheitsminister Laumann von Veranstaltungen dieser Art ausgeschlossen.

Der Vorstand der Badmintonabteilung

Beelen, den 23.11./06.12.2021

Zurück

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
OK